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   BVerwG, 13.05.1996 - 9 B 117.96   

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https://dejure.org/1996,19779
BVerwG, 13.05.1996 - 9 B 117.96 (https://dejure.org/1996,19779)
BVerwG, Entscheidung vom 13.05.1996 - 9 B 117.96 (https://dejure.org/1996,19779)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Mai 1996 - 9 B 117.96 (https://dejure.org/1996,19779)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Möglichkeit einer Rücknahmeentscheidung bei Nichtbestehen der Entscheidungsgrundlage - Betroffenheit von außer Kraft getretenem Recht - Voraussetzungen der Einziehung bzw. Ungültigkeitserklärung des Ausweises - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 51.89

    Voraussetzungen für die deutsche Volkszugehörigkeit von nach Beginn der

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1996 - 9 B 117.96
    stellt sich bereits nicht, da eine Vermittlung Volksdeutschen Bewußtseins voraussetzt, daß wenigstens ein Elternteil oder eine sonstige Bezugsperson deutscher Volkszugehöriger ist (Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64; Urteil vom 13. Juni 1995 - BVerwG 9 C 392.94 - BVerwGE 98, 367, 369) [BVerwG 13.06.1995 - 9 C 392/94].

    Insbesondere ist geklärt, daß lediglich rudimentär in der Kindheit vorhandene deutsche Sprachkenntnisse als Indiz für eine Überlieferung Volksdeutschen Bewußtseins nicht ausreichen (Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - a.a.O.).

  • BVerwG, 13.06.1995 - 9 C 392.94

    Sowjetunion - Inlandspässe - Nationalitäteneintrag - Spätgeborene -

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1996 - 9 B 117.96
    stellt sich bereits nicht, da eine Vermittlung Volksdeutschen Bewußtseins voraussetzt, daß wenigstens ein Elternteil oder eine sonstige Bezugsperson deutscher Volkszugehöriger ist (Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64; Urteil vom 13. Juni 1995 - BVerwG 9 C 392.94 - BVerwGE 98, 367, 369) [BVerwG 13.06.1995 - 9 C 392/94].
  • BVerwG, 27.09.1982 - 8 C 62.81

    Vertriebene - Ausweis - Einziehung - Beweislast - Vielvölkerstaaten

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1996 - 9 B 117.96
    Hingegen trägt der Betroffene die Beweislast für alle sonstigen Tatsachen, die die Ausstellung des Vertriebenenausweises rechtfertigen können, seien sie im Ausweiserteilungsverfahren, seien sie später vorgebracht worden (Urteil vom 27. September 1982 - BVerwG 8 C 62.81 - BVerwGE 66, 168, 170) [BVerwG 27.09.1982 - 8 C 62/81].
  • BVerwG, 25.06.1991 - 9 C 22.90

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum - Einziehung des Vertriebenenausweises -

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1996 - 9 B 117.96
    Hingegen darf eine Einziehung bzw. Ungültigkeitserklärung des Ausweises nicht erfolgen, wenn die Behörde den unverändert gebliebenen Sachverhalt nachträglich in tatsächlicher Hinsicht lediglich anders würdigt (vgl. z.B. Urteil vom 25. Juni 1991 - BVerwG 9 C 22.90 - BVerwGE 88, 312, 316 [BVerwG 25.06.1991 - 9 C 22/90] m.w.N.).
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